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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

BWL XII – Lehrstuhl für Controlling – Professor Dr. Friedrich Sommer

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Anrechnung von Studienleistungen



Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Fach Betriebswirtschaftslehre (B.Sc. und M.Sc.)


Für Studierende der Betriebswirtschaftslehre (B.Sc., M.Sc.) werden im Ausland erbrachte Leistungen nach einem einheitlichen Verfahren anerkannt. Hierzu finden Sie ein Merkblatt und die erforderlichen Antragsformulare zentral im BWL-Portal: https://www.bwl.uni-bayreuth.de/de/ausland/index.html.

Der Lehrstuhl BWL XII: Controlling prüft dabei mögliche Anerkennungen für die ABWL-Veranstaltung „Controlling – Kostenmanagement“, die Spezialisierungsveranstaltungen zum Controlling im Bachelor sowie die vom Lehrstuhl angebotenen Master-Veranstaltungen. Hierbei ist jeweils eine hinreichende inhaltliche Überschneidung erforderlich. Im Modul V12-3 („Ausgewählte Kapitel des Controlling“) wird die Anerkennung freier gehandhabt. Hier können generell sinnvolle Ergänzungen zum Fach Controlling anerkannt werden, soweit sie inhaltlich ein entsprechendes Niveau haben und sich nicht mit erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen überschneiden.

Bitte senden Sie Ihre Anträge auf Vorabprüfung per E-Mail an controlling@uni-bayreuth.de. Bitte fügen Sie hierbei sämtliche Dokumente (Antrag plus Anlagen) in einem PDF zusammen. Ansprechpartner am Lehrstuhl sind Frau Funke-Barjak und Frau Wedlich.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen in anderen Studiengängen

Studierende anderer Studiengänge können ebenfalls Leistungen ausländischer Hochschulen – analog zu den obigen Regelungen für das Fach Betriebswirtschaftslehre – am Lehrstuhl BWL XII: Controlling auf die Möglichkeit der Anerkennung prüfen lassen. Bitte nutzen Sie die hierfür im BWL-Portal zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Der einzige Unterschied ist, dass Sie den Antrag auf Anerkennung nach erbrachter Auslandsleistung nicht an das Dekanat, sondern an den Lehrstuhl richten.


Anerkennung von einer anderen Hochschule erbrachten Studienleistung


Am Lehrstuhl BWL XII ist die Anerkennung einer an einer anderen Hochschule erbrachten Studienleistung im Bereich der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und/oder der speziellen Betriebswirtschaftslehre grundsätzlich möglich. Um Studienleistungen der anderen Hochschule anerkennen zu lassen, füllen Sie bitte den zugehörigen Antrag aus.

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise für die Anerkennung einer an einer anderen Hochschule erbrachten Studienleistung.


Hinweise zur Anrechnung der ABWL "Controlling - Kostenmanagement" im Masterstudium BWL


Am Lehrstuhl BWL XII ist die Anrechnung der ABWL "Controlling - Kostenmanagement" im Masterstudium BWL grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen für die Anrechnung sowie die Informationen zur erforderlichen Zusatzleistung.


Anrechnung der Bachelor-Spezialisierung „Konzepte und Instrumente des Controlling“ im Masterstudium BWL


Am Lehrstuhl BWL XII ist die Anrechnung der Bachelor-Spezialisierung „Konzepte und Instrumente des Controlling“ im Masterstudium BWL grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie hierfür die folgenden Hinweise zur Anrechnung von Bachelor-Modulen.


Hinweise zur Anrechnung der Veranstaltung "Sport und Controlling" im Masterstudium BWL


Am Lehrstuhl BWL XII ist die Anrechnung der Veranstaltung "Sport und Controlling" im Masterstudium BWL und Sportökonomie im Ergänzungsmodulbereich grundsätzlich möglich.

Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen für die Anrechnung sowie die Informationen zu den erforderlichen Zusatzleistungen.


Verantwortlich für die Redaktion: Prof. Dr. Friedrich Sommer

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