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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

BWL XII – Lehrstuhl für Controlling – Professor Dr. Friedrich Sommer

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Anerkennung von Auslandsleistungen


Die folgenden Informationen gelten für alle outgoing-Studierenden, egal welches Programm Sie in Anspruch nehmen (Erasmus, Promos, Free Mover, Selbstzahler) und welches Land Sie gewählt haben. Die Informationen zum Learning Agreement betreffen hingegen nur Studierende, die eine Erasmus-Förderung in Anspruch nehmen wollen.

Ob eine Veranstaltung aus dem Ausland anrechenbar ist, ist grundsätzlich vor dem Auslandsaufenthalt zu prüfen.
Für die finale Anrechenbarkeit einer Veranstaltung und die Notenumrechnung ist bei Studierenden der Betriebswirtschaftslehre das Dekanat der RW-Fakultät zuständig.
Das Studienportal der Betriebswirtschaftslehre bietet Ihnen vorab Informationen zu einem möglichen Auslandsstudium.
Sie erhalten dort auch das Merkblatt und entsprechende Antragsformulare für die Anerkennung Ihrer
im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Bei Studierenden der Studiengänge Volkswirtschaftslehre, IWE und IWG wenden Sie sich bitte an Professor Martin Leschke.
Kontaktieren Sie bitte nicht die Fachkoordination und auch nicht das International Office bezüglich Anrechnungen an anderen Lehrstühlen.

Aus der Liste der in Bayreuth anerkannten Veranstaltungen können Sie Veranstaltungen entnehmen, die in Bayreuth angerechnet werden. Die Anrechenbarkeit der in der Liste enthaltenen Veranstaltungen muss im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes nicht mehr von den zuständigen Lehrstühlen geprüft werden.

Bitte beachten Sie: Der Zugriff auf die Liste der in Bayreuth anerkannten Veranstaltungen ist nur für Benutzer mit einer gültigen Studierenden- oder Mitarbeiterkennung möglich. Melden Sie sich dazu im e-Learning der Universität Bayreuth an und gehen Sie dann zum aktuellen Kursangebot (Wintersemester 2020/2021) des Lehrstuhls Controlling. Die Liste steht Ihnen unter dem Stichwort "Erasmus-Fachkoordination" als pdf-Datei zur Verfügung.

Soll eine Studienleistung aus dem Ausland, die nicht in der Liste der in Bayreuth anerkannten Veranstaltungen aufgeführt ist, in Bayreuth angerechnet werden, so ist die Anrechenbarkeit bei dem jeweils zuständigen Lehrstuhl zu prüfen. Über das lehrstuhlspezifische Vorgehen bei der Anerkennung von Auslandsleistungen informieren Sie sich auf der Internetseite des jeweiligen Lehrstuhls.


Verantwortlich für die Redaktion: Prof. Dr. Friedrich Sommer

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