Gutachten und Empfehlungsschreiben
Am Lehrstuhl BWL XII ist die Erstellung von Gutachten und Empfehlungsschreiben, die für ein Stipendium, einen Auslandsaufenthalt oder ein Studienförderwerk benötigt werden, grundsätzlich möglich. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen bzw. Voraussetzungen. Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden. Ein Bewerber kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten seitens des Lehrstuhls rechnen.
1. Erfolgreiche Teilnahme an mind. einer Spezialisierung
Die Erstellung eines Gutachtens bzw. Empfehlungsschreibens setzt voraus, dass mindestens eine Spezialisierungsveranstaltung im Controlling erfolgreich absolviert worden ist.
2. Aussagekräftige und vollständige Unterlagen
a) Angaben zum Adressaten des Gutachtens,
b) ggf. auszufüllende Formulare, die durch die ausländische Universität, vom Stipendiengeber etc. verlangt werden,
c) Motivationsschreiben, mit Begründung der Eignung für die Aufnahme in das betreffende Förderungsprogramm (1 Seite),
d) tabellarischer Lebenslauf mit Nachweisen (Zeugnisse), aus dem insbesondere auch außeruniversitäre Aktivitäten hervorgehen
e) ein aktueller Notenauszug.
f) ein persönliches Gespräch kann nach Absprache erforderlich werden.
3. Antragsfrist
Ein formloser Antrag inkl. der vollständigen Unterlagen ist rechtzeitig, das heißt mindestens vier Wochen vor dem Abgabezeitpunkt des Gutachtens/Empfehlungsschreibens zu stellen. Der Antrag ist am Sekretariat des Lehrstuhls abzugeben.