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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

BWL XII – Lehrstuhl für Controlling – Professor Dr. Friedrich Sommer

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Ablauf des Auswahlverfahrens


Auswahlkriterien

  • aktueller Notendurchschnitt aller bisher erbrachten Leistungen
  • Ergebnis des Sprachtests
  • Motivationsschreiben

Besonderheiten: Bei Master-Studierenden wird bis zu einer Anzahl von 45 ECTS-Punkten der Schnitt des Bachelor-Studiums herangezogen. Bei mehr als 45 ECTS-Punkten wird der Masterdurchschnitt herangezogen.


Ablauf des Auswahlverfahrens

  • In der Regel bewerben sich mehr Studierende auf einige als sehr beliebt wahrgenommene Universitäten als dort Plätze zur Verfügung stehen.
  • Daher erfolgt eine Platzvergabe nach den oben genannten Auswahlkriterien.
  • Im März wird die unverbindliche Platzvergabe per E-Mail bekannt gegeben.
  • Studierende, die im ersten Auswahlverfahren keinen Platz bekommen haben, können sich in einem zweiten und dritten Auswahlverfahren auf Restplätze bewerben.
    Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des International Office oder erhalten sie von dort per E-Mail.
  • Erst die Zusage des Studierenden und der ausländischen Partnerhochschule ergeben den garantierten Auslandsstudienplatz.
  • Nach der Anmeldung an der Gasthochschule erhalten Sie von dort alle weiteren Unterlagen.
    Falls ein Learning-Agreement (Erasmus) benötigt wird, finden Sie hier die nötigen Informationen.


Verantwortlich für die Redaktion: Prof. Dr. Friedrich Sommer

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